Das Europäische Patentinstitut

Das Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter ("epi") wurde gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) durch Bestimmungen, die vom Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes beschlossen wurden, gegründet. Diese Bestimmungen betreffen auch die Europäische Eignungsprüfung (EEP), deren Bestehen die Voraussetzung ist, um als zugelassener Vertreter zu handeln, und die Disziplinargewalt, die das epi über diese Vertreter hat. Das Institut ist eine internationale nicht-staatliche Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat seine eigene Geschäftsordnung und seinen eigenen Verhaltenskodex. Zur Zeit hat das epi, welches die erste europaweite berufliche Vereinigung von Patentanwälten ist, ungefähr 10.000 Mitglieder aus 38 Staaten, sowohl aus der Industrie als auch aus den freien Berufen.
Sehr geehrte Mitglieder,

an folgenden Tagen wird das epi Sekretariat geschlossen sein:

17. – 18.05. 2012 (Christi Himmelfahrt)

Mit freundlichen Grüßen
das epi Sekretariat